Welchen Behälter bekommt Ihr Betrieb?

Wenn Ihre Lebensmittelabfälle in einen oder mehrere Abfallbehälter normaler Größe passen, übernimmt die Kommune die Kosten für die Abfallbehälter und ihre Lieferung zu Ihrem Betrieb. Wenn Sie mehr Volumen benötigen, empfehlen sich unterirdische Behälter, siehe Punkt 4.

  • Wenn Sie einen kleinen Betrieb führen, der momentan seinen Abfall in einem Behälter mit 190 oder 370 Litern entsorgt, bekommen Sie einen neuen zweiteiligen Abfallbehälter, in dem der Restmüll im einen Fach und Lebensmittelabfälle im anderen Fach eingeworfen werden.
  • Wenn Sie Ihren Abfall in mehreren kleineren Behältern, in 660-Liter-Behältern oder Containern entsorgen, bekommen Sie braune Behälter für Lebensmittelabfälle, die 140 Liter fassen.
  • Wenn Sie ein Gewerbe in Mischnutzung betreiben, bei dem Sie sich Abfallbehälter mit den Haushalten eines Mehrfamilienhauses teilen, erhalten Sie Ihren neuen Behälter im Herbst 2024, auch wenn Sie aktuell einen kleineren Behälter nutzen.

In den oben genannten Fällen können Sie bei Bedarf über unseren E-Service (nutzbar im Frühling) mehr Behälter bestellen, als Ihnen zugewiesen wurden.

  • Wenn Sie einen Betrieb führen, in dem große Mengen an Lebensmittelabfällen anfallen, empfehlen wir zu prüfen, ob die Errichtung eines unterirdischen Behälters für Lebensmittelabfälle möglich wäre. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite für unterirdische Behälter.

Was ist ein Gewerbe in Mischnutzung?

Gewerbe in Mischnutzung zeichnen sich dadurch aus, dass sie in einem Wohngebäude tätig sind und sich auch Müllbehälter mit den Wohnhaushalten teilen. Oft handelt es sich um Restaurants, Friseure oder kleinere Geschäfte.