Was sagt das Gesetz?

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es Anforderungen an die Sortierung und getrennte Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten und Betrieben. Die neue Verordnung über Bioabfälle löst die bisherigen Anforderungen an die Sammlung von Lebensmittelabfällen ab. (Die Gemeinde Kramfors hat eine Ausnahmegenehmigung für die schrittweise Einführung der Sammlung von Lebensmittelabfällen im Jahr 2024 beantragt und erhalten.)

Die Entsorgungspflicht steht im Zusammenhang mit der Einführung von Artikel 22 der Abfallrichtlinie (2008/98/EG) über Bioabfälle und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Bioabfälle entweder getrennt und an der Quelle recycelt oder getrennt gesammelt und nicht mit anderen Abfallarten vermischt werden.

Bioabfall ist in Kapitel 1 § 5 der Abfallverordnung definiert:

  1. biologisch abbaubare Garten- oder Parkabfälle,
  2. biologisch abbaubare Nahrungsmittel- oder Küchenabfälle aus Haushalten, Büros, Restaurants, von Großhändlern, Kantinen, Gastronomie- und Einzelhandelseinrichtungen und
  3. biologisch abbaubare Nahrungsmittel- oder Küchenabfälle aus der Nahrungsmittelindustrie, die mit den in Absatz 2 genannten Abfällen vergleichbar sind.

Bioabfall ist somit ein Begriff, der weiter gefasst ist als Lebensmittelabfälle, und umfasst sowohl Nahrungsmittel- oder Küchenabfälle (früher Lebensmittelabfälle genannt) als auch Garten- oder Parkabfälle. Der Begriff wurde durch die Umsetzung von Artikel 22 der Abfallrichtlinie über Bioabfälle in schwedisches Recht geändert.